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- Artikel-Nr.: 010101141126
Ticket für das Rittermahl "Ein Abend bei Hofe" am 14.11.2026 im Knappensaal der Schlossruine Arnsberg in Arnsberg.
Einlass: ca. 18:40 Uhr - Beginn: 19:00 Uhr
Veranstalter: other ages
Bei dieser öffentlichen Veranstaltung werden Gruppenbuchungen nur bis maximal 18 Personen angenommen. Für Gruppen ab 20 Personen bieten wir exklusive Veranstaltungen an beliebigen Terminen an!
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Tickets mit unterschiedlichen Menüs bestellt werden sollen, dann bitte immer nur die entsprechende Anzahl an Karten mit dem jeweiligen Menüwunsch in den Warenkorb legen.
Begriffsbestimmungen
Veranstalter im Sinne dieser AGB ist other ages - Dinner & Events (nachfolgend „Veranstalter“).
„Kunde“ ist die Person, die das Ticket über den Online-Shop des Veranstalters erwirbt. „Gast“ ist die Person, die das Ticket nutzt und an der Veranstaltung teilnimmt (Kunde und Gast können identisch sein, müssen es aber nicht).
„Veranstaltung“ ist die jeweils gebuchte Show-/Dinner-Veranstaltung zu einem bestimmten Termin. „Veranstaltungsstätte“ ist der jeweilige Spielort/Ort der Durchführung. Tickets werden ausschließlich postalisch versendet („postalische Tickets“). Maßgeblich ist die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
1. Leistungen / Preise
1.1 Alle Ticketpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da Tickets ausschließlich postalisch versendet werden, fallen zusätzlich Versandkosten an. Die Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
1.2 Der Ticketpreis umfasst – gemäß jeweiliger Veranstaltungsbeschreibung – die Show, das angegebene Menü sowie die zum Termin inkludierten Getränke.
2. Menü, Allergene und besondere Ernährungswünsche
2.1 Änderungen des angekündigten Menüs bleiben aus saisonalen, liefer- oder organisatorischen Gründen vorbehalten, soweit die Änderungen für den Gast zumutbar sind und insgesamt eine gleichwertige Leistung erbracht wird.
2.2 Unverträglichkeiten, Allergien sowie vegetarische/vegane oder sonstige Ernährungswünsche sind spätestens bei der Ticketbuchung (oder – falls technisch nicht möglich – unverzüglich nach der Buchung) mitzuteilen. Der Veranstalter bemüht sich um Berücksichtigung im Rahmen der Möglichkeiten der Veranstaltungsstätte bzw. des Caterings. Bei fehlender oder verspäteter Mitteilung kann eine Berücksichtigung nicht zugesichert werden.
3. Kein Widerrufsrecht / keine Rückgabe / keine Stornierung
3.1 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein Widerrufsrecht. Ein Widerruf nach Fernabsatzrecht ist daher ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
3.2 Eine Rückgabe, Stornierung oder ein Umtausch gebuchter Tickets ist – vorbehaltlich Ziffer 4 – ausgeschlossen.
3.3 Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung.
4. Absage, Verlegung und wesentliche Änderungen der Veranstaltung
4.1 Absage / Nichtdurchführung
Wird die Veranstaltung abgesagt und findet nicht statt (z. B. wegen zu geringer Reservierungszahlen oder aufgrund höherer Gewalt), hat der Kunde die Wahl zwischen:
a) Umbuchung auf einen Ersatztermin und/oder eine Ersatzveranstaltung (ggf. auch an einer anderen Veranstaltungsstätte), oder
b) Rückerstattung gemäß Ziffer 4.4.
4.2 Verlegung / wesentliche Änderung
Wird die Veranstaltung verlegt (Termin- und/oder Ortsänderung) oder in wesentlichen Punkten geändert und ist dem Kunden die Teilnahme hierdurch nicht zumutbar, kann der Kunde die Teilnahme ablehnen und eine Rückerstattung gemäß Ziffer 4.4 verlangen. Nimmt der Gast am Ersatztermin teil, bestehen keine Rückerstattungsansprüche wegen der Verlegung/Änderung.
4.3 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht vorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis (z. B. Naturereignisse, behördliche Untersagungen, gravierende Störungen der Infrastruktur). Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.4 Rückerstattung (bei Absage oder berechtigter Ablehnung nach Ziffer 4.2)
Im Falle der Rückerstattung erstattet der Veranstalter den vom Kunden tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag, bestehend aus Ticketpreis und den im Bestellprozess ausgewiesenen Versandkosten.
Die Erstattung erfolgt über den beim Kauf verwendeten Zahlungsweg unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab (i) Mitteilung der Absage bzw. (ii) Zugang der Erklärung des Kunden, dass er die Rückerstattung wählt – je nachdem, was später eintritt.
4.5 Preisdifferenzen bei Umbuchung
Bei Umbuchung auf eine Veranstaltung mit abweichendem Preis ist die Preisdifferenz auszugleichen: Ist der Preis der Ersatzveranstaltung höher, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen; ist er niedriger, wird die Differenz erstattet.
4.6 Reise- und Übernachtungskosten
Ein Anspruch auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen besteht nur, soweit der Veranstalter hierfür nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.
5. Bedingungen während der Veranstaltung
5.1 Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind – soweit nicht ausdrücklich durch den Veranstalter erlaubt – aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Vorstellung ist nicht gestattet.
5.2 Es besteht kein Anspruch auf freie Platzwahl oder auf einen Einzeltisch. Die Platzierung erfolgt durch das Personal der Veranstaltungsstätte. Die Art der Bestuhlung sowie die Erstellung des Tischplans liegen im Verantwortungsbereich der Veranstaltungsstätte.
5.3 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
5.4 Der Einlass erfolgt in der Regel ca. 20 Minuten vor der jeweils angegebenen Beginnzeit. Erscheint ein Gast verspätet und verpasst dadurch Teile der Vorstellung oder einzelne Menüfolgen, begründet dies keinen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Ticketpreises.
5.5 Ist das Verhalten eines Gasts geeignet, andere Gäste oder den Ablauf der Veranstaltung zu stören, kann der Gast von der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Ticketpreises.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
6.3 Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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